Auf einmal ist nichts mehr so wie es einmal war. Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland und auf der ganzen Welt steht still. Für Paare, die dieses Jahr ihre Hochzeit planen bzw. dabei waren zu planen, ist über Nacht eine Welt zusammengebrochen. Alle Planungen sind vorerst auf Eis gelegt. Die Unwissenheit, ob die Hochzeit stattfinden kann oder darf ist nur schwer zu ertragen. Viele Paare fragen sich: “Wie planen wir nun weiter?”
Auch wir Hochzeitsplaner stehen vor einer herausfordernden und nicht planbaren Situation. Ich möchte Euch dennoch als Hochzeitsplanerin durch diese schwierige Zeit helfen und Euch einige wichtige Infos mit auf Euren Entscheidungsweg geben.

Zwei Faktoren sind hier besonders wichtig, weil sie unmittelbar mit Kosten verknüpft sind.

1. Wann findet Eure Hochzeit statt?

2. Gibt es konkret für diesen Termin ein behördliches Verbot für Eure Art der Feier (Personenanzahl, private oder öffentliche Räume etc.)?

1. Absagen wegen Vorsorge aber (noch) kein behördliches Verbot

Euer Termin liegt nicht im Zeitraum eines behördlichen Verbots, Ihr wollt aber aus Vorsorge und Verantwortung Euren Gästen gegenüber oder um Euch selbst den Druck und die Ungewissheit herauszunehmen, die Hochzeit absagen?

Wenn Ihr wirklich eure Hochzeit komplett absagen wollt und sie auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt feiern wollt, müsst Ihr wissen, dass Ihr eventuelle Stornokosten selbst tragen müsst. Viele Dienstleister haben in ihren vertraglichen Regelungen und AGBs Stornierungsbedingungen festgelegt.

Kündigt Ihr also aus Sorge nun Dienstleisterverträge für Eure Hochzeit, so gelten die jeweiligen Stornobedingungen aus dem Vertrag des Dienstleisters. Diese sind vorrangig gegenüber der gesetzlichen Regelung zu behandeln. Sollte es keine Stornobedingungen geben, so gelten die gesetzlichen Regelungen.

Eventuell ist die Möglichkeit der Schließung eines Aufhebungsvertrags zu prüfen.

2. Absagen wegen behördlichen Verbots

Besteht für den Zeitraum Eures Datums ein behördliches Feierverbot und/oder ein Kontaktverbot, wie es derzeit in ganz Deutschland ab dem 23.03.2020 für mindestens zwei Wochen der Fall ist (Stand: 27.03.2020), dann ist dies Höhere Gewalt (keine der beiden Vertragsparteien hat das Ereignis bzw. den Umstand, welcher die Vertragserfüllung quasi unmöglich macht, zu vertreten) und die gegenseitigen Leistungspflichten entfallen. Das Brautpaar muss nichts zahlen. Der Dienstleister muss nichts leisten. Dies trifft allerdings nur bei Leistungen bzw. Dienstleister zu, die erst am Tag eurer Hochzeit tätig geworden wären (Bsp.: DJ, Catering..)

Was passiert hier mit bereits getätigten Anzahlungen?
Der Kunde also das Brautpaar kann die gesamte Anzahlung zurückfordern.

Ausnahmen gelten dann, wenn der Dienstleister schon bestimmte Leistungen erbracht hat, die vom Brautpaar auch abgenommen wurden. Diese Abnahme ist ganz wichtig, damit diese Regelung greift.

Beispiele:
Der Dekorateur hat ein Gestaltungskonzept entworfen, ein Moodboard kreiert und an einem Präsentationstermin dem Brautpaar das Konzept vorgestellt und dieses hat das Konzept bestätigt. Oder der Grafikdesigner hat die Einladung gestaltet und sie wurde auch nach der Freigabe durch das Brautpaar gedruckt. Für diese bereits erbrachten Leistungen ist der Dienstleister zu bezahlen, er hat also einen Vergütungsanspruch.

Was passiert mit noch zu leistenden Zahlungen?
Wenn die Behörde das Event untersagt, wird dem Dienstleister oder der Location die Leistung zum Hochzeitstag unmöglich. Dann entfällt die Leistungspflicht der Location oder des Dienstleisters zu diesem ganz bestimmten Termin und das Brautpaar muss nichts zahlen.

Ist aber Absagen die richtige Lösung?

3. Verschieben – aber nicht absagen

Ich bin der Meinung, dass wenn ein Brautpaar seine Hochzeit monatelang geplant hat, es seine Feier nicht einfach so absagen wird. Die Entscheidung, mit Familie und Freunden zu feiern, ist ja eine grundlegende Lebens-Entscheidung gewesen, die herausgelöst aus der jetzigen Situation immer noch Bestand hat. Daher bin ich der Meinung: Der überwiegende Teil der Brautpaare wird seine Hochzeit verschieben.

Was ist hier zu beachten?
Erstmal vorneweg: Ein Recht auf Verschiebung oder einen Anspruch auf einen Nachholtermin hat das Brautpaar nicht, es sei denn ein Recht auf Verschiebung ist im Vertrag enthalten.

Eine Hochzeit ist nämlich ein sogenanntes absolutes Fixgeschäft. Das Brautpaar hat eine bestimmte Location an einem ganz bestimmten Tag zu einer ganz bestimmten Uhrzeit gebucht. Wenn aufgrund behördlicher Verbote die Feier nicht stattfinden darf, wird der Location die Ausrichtung unmöglich. Dann entfällt die Leistungspflicht der Location zu dem ganz bestimmten Termin und das Brautpaar muss auch nichts zahlen. (Siehe 2. Absagen wegen behördlichen Verbots)

Für einen neuen Termin bedarf es dann wieder einer neuen Vereinbarung.

Die Frage „Hat ein Brautpaar den rechtlichen Anspruch auf denselben Termin – nur ein Jahr später?“ kann also mit Nein beantwortet werden. Das Brautpaar kann seinen Wunschtermin von der Location nicht verlangen, einzige Ausnahme, es gab eine vertragliche Regelung. Die Location muss also den Wunschtermin nicht anbieten, das Brautpaar bekommt aber auch die komplette Anzahlung zurück.

Was tun, wenn einer oder mehrere Dienstleister am neuen Termin nicht mehr verfügbar sind?
Auch hier müssen die Anzahlungen so weit komplett zurückgezahlt werden, Ausnahme bilden die Vergütungen, die für Leistungen bis dato erbracht wurden und (ganz wichtig) auch vom Brautpaar abgenommen wurden.

Der neue Termin:
Mich erreichen derzeit viele Fragen wie:
“Wann ist der perfekte neue Termin?” – “Wie lange verschieben?” –
“Auf welchen Zeitraum sollen wir verschieben?”
Diese Fragen sind momentan von niemanden gewissenhaft zu beantworten, selbst die Virologen können dies momentan nicht sagen.
Ich habe die optimistische Hoffnung, dass wir im Sommer wieder feiern dürfen. Aber eines steht fest: Egal wann wieder gefeiert werden darf – es werden legendäre Feste werden.

Einen neuen Termin zu finden, an dem alle gebuchten Dienstleister inklusive der Location ebenfalls können, wird sicher ein schwieriges Unterfangen werden. Es gibt eben im Kalender nur eine begrenzte Anzahl von Wochenenden/Samstagen und viele Dienstleister und Locations sind für den Sommer 2021 jetzt schon ausgebucht.

Daher rate ich hier zur Flexibilität.
Warum nicht auf einen Sonntag im Herbst schieben oder auf ein Januar-Wochenende und eine richtige Winterhochzeit feiern?
Eure Gäste, die sicher mit Euch mitleiden, werden bestimmt auch positiv gegenüber einem Termin an einem Wochentag gestimmt sein.
Wer wird nicht dankbar sein, nach dieser unfassbar schwierigen Zeit und überstandener Krise mit seinen Liebsten das Leben feiern zu dürfen?
Eine Verschiebung auf einen Wochentag oder auch auf einen Sonntag ist ganz sicher die Option, bei der Euch jeder Dienstleister bereitwillig ohne Stornogebühren oder gar doppelte Buchungskosten entgegenkommen wird.

Denn Ihr müsst wissen:
Für uns Hochzeitsdienstleister sind die Wochenenden von Mai bis September die umsatzstärksten Wochenenden. Hier verdienen wir unser Geld. Wie schon erwähnt, sind wir an einigen dieser Wochenenden im Sommer 2021 auch schon gebucht. Wenn nun alle Paare, die ihre Hochzeit dieses Jahr verschieben müssen, nun auf „ihr“ Wochenende im Sommer 2021 ausweichen wollen, stellt sich vielen von uns eine weitere große Problematik dar. Viele können sich ja nicht zweimal verkaufen wie z.B. ein DJ,  Stylist oder ein Wedding Planner.
Daher bitte ich um Verständnis, dass Hochzeitsdienstleister in diesem Fall eventuell Zusatzkosten in Rechnung stellen müssen um einen weiteren (Zahlungs)ausfall einer „neuen“ Hochzeit, die sie nicht annehmen können, zu kompensieren.

Generell wird jeder Hochzeitsdienstleister froh sein, wenn Ihr Euch für die Variante „Verschieben“ entscheidet. Also geht auf Eure Dienstleister zu, spricht offen mit ihnen. Momentan geht es wie noch nie zuvor darum, Lösungen und Wege zu finden, die dem Wohle aller Beteiligten dienen.

Mein Service für Euch in dieser unbeständigen Zeit! 

Lasst uns gemeinsam durch diese unsichere und herausfordernde Zeit gehen.
Ich habe meinen Service um das Corona Coaching erweitert. Ihr findet alle Infos dazu hier
Hochzeit und Corona – Absagen oder Verschieben?

Alle Paare, die nun in die Hochzeitsplanung 2021 einsteigen wollen, was ich ihnen dringend rate, da die Termine aufgrund des Rückstaus der jetzt ausfallenden Hochzeiten knapp werden, habe ich folgendes Angebot.

Ich biete das Basis-Paket inkl.

  • *Locationsuche
  • *Vermittlung aller Dienstleister
  • *Konzepterstellung
  • *laufende Abstimmung mit Euch
  • *Erstellen eines Masterplans für Euren Hochzeitstag
  • *8 Stunden Tagesbetreuung

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corona@kola-weddingz.de

Weitere nützliche Links:
Zusammenstellung des Bundes deutscher Hochzeitsplaner, in dem ich Mitglied bin, über Versammlungsverbote der einzelnen Bundesländer
https://corona.weddingrelations.de

Alle rechtlichen Aussagen habe ich nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Allerdings bin ich keine Juristin, daher nicht rechtskundig. Eine Rechtsberatung von einem Fachanwalt ist daher immer von Vorteil!